Stand Mai 2011

Mitglieder
Aufnahmegebühr (Euro)
Arbeitsstunden
Beiträge
(Euro)
aktives Mitglied
passives Mitglied
Kinder bis 14 Jahre
0
0
22,00

-

Jugendliche 15-17 Jahre
0
0
42,00
-
Schüler ab 18 Jahre +
Studenten und Wehrpflichtige

(auf Nachweis)
0
10
80,00
-
Erwachsene ab 18 Jahre
Wenigspieler-Tarif
0
10
6
135,00
80,00
34,00 (keine Arbeitsstd.)
Ehepaare
Wenigspieler-Tarif
(beide)
Wenigspieler-Tarif 1A/1W
0
0
0

Je 10
Je 6
10/
6

230,00
135,00
183,00
-
Sonstige Kosten
Arbeitsfehlstunden

Gästemarken Erwachsene
Gästemarken Jugendliche bis 17 Jahre


 


10,00/Std.
5,00
2,50
-

Sonderregelungen
Treten Mitglieder nach dem 15. Juli eines lfd. Jahres dem Tennisverein bei, so ist nur die Hälfte des jeweils festgesetzten Beitrages zu leisten. Auch die zu leistenden Arbeitsstunden halbieren sich.

Für aktive Mitglieder, welche im lfd. Jahr 65 Jahre alt werden und mindestens 10 Jahre Mitglied sind, besteht keine Arbeitspflicht mehr.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 10 EURO/Std. in Rechnung gestellt und im folgenden Jahr (Jan./Feb) eingezogen.

Wenigspieler-Tarif = eingeschränkte Spielberechtigung: Mo.-Fr bis 16 Uhr und Feitagabend (FASS)

Passive Mitglieder = spielberechtigt für max. 5 Std./Jahr gegen Kauf von Gästemarken
(Spielzeiten wie Wenigspieler und an Wochenenden bei freien Plätzen)

Gastspieler = max. 5 Std./Jahr mit einem Vereinsmitglied
Mitglieder, welche dem Verein eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, können sich vor Beginn des Spieles mit dem
Gast in eine zukünftig im Tennishaus aushängende Liste eintragen.
Die Gastspielergebühren werden per Lastschrift eingezogen.