1. Wer leistet Arbeitsstunden

Keine Arbeitsstunden für:
- Mitglieder bis zum 17. Lebensjahr (Arbeitspflicht beginnt in dem Jahr, in welchem das Mitglied seinen 18. Geburtstag feiert)
- Passive Mitglieder
- Vorstands- und Ausschussmitglieder

Arbeitsstunden für:
- Aktive Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr (Arbeitspflicht beginnt in dem Jahr, in welchen das Mitglied seinen 18. Geburtstag feiert)
Anzahl der Stunden: Aktive Vollmitglieder 10 Stunden, Wenigspieler 6 Stunden


2. Für welche Arbeiten werden welche Stunden verrechnet

Arbeitsstunden
Anwesenheit
Angerechnete Std.
Bewirtung
bis 5 Std.
3
bis 8 Std.
5
über 8 Std.
6
Kuchen (außer bei Mannschaftsbewirtung)
pro Kuchen
0,5

Organisation Haus-Vermietungen

10 pauschal
Pflege Internetseiten

20 pauschal

Sonstige Arbeiten, z.B. Rasenmähen, Plätze richten, Flohmarktauf- und Abbau, Mithilfe Flohmarkt, Malerarbeiten, Reparaturen etc.

tatsächlicher Aufwand = Arbeitsstd.
Für Bewirtung bei Verbandsspielen haben die Mannschaften für Kuchen und Bewirtung zu sorgen.
Die Mannschaftsführer zeichnen die Arbeitskarten ab, es gelten ebenfalls die Bewirtungsregeln.

3. Auskünfte / Anmeldungen zu Arbeitsstunden

Frühjahrsputz
Bitte in aushängende Liste eintragen bzw. nach Aufruf im Mitteilungsblatt- nach Abstimmung mit Ellen Schaaf, Tel:07181/ 85363

Allgemeine Arbeitsstunden
Aufruf im Mitteilungsblatt, Anfragen / Abstimmung Eugen Rube Tel. 83767

Plätze richten
In der Regel Anfang April - Aufruf im Mitteilungsblatt, Abstimmung mit Rolf Schliesser Tel. 854 71, über Mannschaftsführer

Flohmarkt
Zweiter Sonntag im Oktober, Aufbau - Abbau - Mitarbeit Aufruf im Mitteilungsblatt, Aushang im Vereinsheim bzw. Abstimmung
mit Rolf Schliesser, Tel. 8 54 71

Bewirtungen
bei Verbands - und Freundschaftsspielen Abstimmung mit den jeweiligen Mannschaftsführern

Sommerfest, Saisonabschluss, Stammtisch Anfragen/ Abstimmung mit Silvia Kuhnle Tel. 8 52 97

Saisoneröffnung, Familientag, Abstimmung mit Florian Engel Tel. 0 71 72 / 2 11 07, Jugendteam 8 62 84, Rolf Schliesser 8 54 71

Bei vereinsinternen Turnieren Abstimmung mit Sportwart Florian Engel Tel: 0 71 72 / 2 11 07 bzw. Jugendteam Rainer Gund
Tel. 8 62 84

Kuchen
Für verschiedene Anlässe hängt Kuchenliste im Vereinsheim aus.


4. Sonstige Regelungen

- bei Bewirtungen ist Anfangs- und Endzeit einzutragen und zu betätigen, wenn nur Stunden eingetragen sind, wird dies als
Anwesenheitszeit gewertet.

- Der Einsatz von Arbeitsstunden muss den Anforderungen angemessen und bei Bedarf angepasst werden.

- Unterschrift bzw. Bestätigung durch Vorstands-, Ausschuss-Mitglied oder berechtigtes Mitglied muss zeitnah erfolgen,
d.h. max. 2 Wochen nach ausgeführter Arbeit, später darf nicht mehr unterschrieben werden.

- Leitet ein Vereinsmitglied einen Arbeitseinsatz, welches weder Vorstand- noch Ausschuss- mitglied ist, ist es für
diesen Arbeitseinsatz berechtigt, Arbeitsstunden zu bestätigen.

- Arbeitskarten ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben.

- Jedes Mitglied kann / darf grundsätzlich Arbeitsstunden leisten. D.h. auch passive Mitglieder, oder Mitglieder unter 18 Jahren.
Die so geleisteten Arbeitsstunden werden als Gutschrift für künftige arbeitsstundenpflichtige Jahre angerechnet.

- Auch Nichtmitglieder einer Familie können Arbeitsstunden leisten, die dem Familienmitglied angerechnet werden.

- Vorstands- und Ausschussmitglieder können sich Arbeitsstunden für Tätigkeiten außerhalb ihrer Vorstands- bzw.
Ausschusstätigkeit gutschreiben lassen für zukünftige arbeitspflichtige Jahre.

- Innerhalb einer Familie sind Arbeitsstunden übertragbar, außerhalb dagegen nicht.

- Bei Austritt eines Mitglieds verfallen evtl. bestehende Arbeitsstundenguthaben, es ist weder eine Übertragung auf Dritte
noch eine Auszahlung möglich.


5. Wo sind Arbeitskarten zu finden / zu bekommen

Arbeitskarten liegen ganzjährig im Vereinsheim am Telefon oder im Telefonkästchen, ggf. beim Schatzmeister anfragen.


6. Abgabe der Arbeitskarten / Abrechnung Fehlstunden

Die Arbeitskarten sind jeweils bis zum 31.12. eines Jahres naufgefordert beim Schatzmeister zur Auswertung abzugeben.
Fehlstunden werden jeweils am Anfang des Folgejahres mit € 10,-- pro Stunde abgebucht.

 

Der Vorstand - im Mai 2011